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Die Netzentgelte basieren auf den Regeln der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005.
Genehmigung der Netzentgelte
Die Genehmigung der Netzentgelte der Stadtwerke Eisenberg GmbH nach § 23 a EnWG ist durch die Bundesnetzagentur erfolgt. Die Entgelte für den Netzzugang gelten ab dem 1. Februar 2007.
Antrag auf Verlängerung der genehmigten Netznutzungsentgelte
Die Stadtwerke Eisenberg GmbH hat am 12.06.2007 einen Antrag auf Verlängerung der genehmigten Netznutzungsentgelte gestellt. Diesem hat die Bundesnetzagentur zugestimmt. Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet.
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