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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist LAND-STROM ZUM 1/2 PREIS? Der Stromtag wird in Normal- und Sparzeit unterteilt. Die Sparzeit (halber Preis) beginnt täglich bereits ab 20 Uhr und geht bis Morgens 06 Uhr. Dies gilt darüber hinaus an allen Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen. Sperrzeiten gibt es keine. Im Netz der E.ON Thüringer Energie AG gilt die Sparzeit täglich von 22.00 - 6.00 Uhr. Gilt der angebotene Tarif für Privat- und Geschäftskunden? Der von uns angebotene Tarif gilt für Privat- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung, die an ein Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Welche Vertragslaufzeit gilt für den LAND-STROM-Vertrag? Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es bei uns nicht. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Werden auch Doppeltarifzähler (HT/NT-Zähler) versorgt? Natürlich! Bitte wählen Sie dazu unser Produkt „LAND-STROM zum 1/2-Preis“. Zähler, die ausschließlich der Wärmepumpe oder Speicherheizung dienen, sind mit einer Sperrzeit versehen und können nicht mit LAND-STROM zum 1/2-Preis versorgt werden. Entstehen für mich zusätzliche Kosten bzw. Wechselgebühren? Nein, es kommen bei einem Wechsel keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Was ist in dem Strompreis enthalten? Unsere Preise enthalten sämtliche Kostenkomponenten, also auch die Netznutzungsentgelte und alle gesetzlichen Abgaben sowie die Stromsteuer von 2,05 Ct/kWh. Welche Bedingungen gelten für den Vertrag? Für die Energielieferung durch die Stadtwerke Eisenberg GmbH gelten die Bedingungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 und die dazugehörigen Ergänzenden Bedingungen. Abweichend davon ist (ausgenommen das Netz der Stadtwerke Eisenberg GmbH) eine Einzugsermächtigung Vertragsbedingung. Was ist für den Wechsel zu LAND-STROM zu tun?
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