Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten E-Auto
Auf dem Autogipfel im November 2019 wurde beschlossen, dass die Umweltprämie bis 2025 verlängert wird. Der Bund und die Hersteller subventionieren Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridfahrzeuge. Diese sogenannte Innovationsprämie greift sowohl bei Kauf als auch bei Leasing und kann bis zu 9.000 Euro betragen. Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), förderberechtigt sind Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen sowie Vereine. Meist füllen die Autohändler die erforderlichen Formulare für ihre Kunden aus. Käufer, deren Neuwagen den Netto-Listenpreis von 65.000 Euro übersteigt (zum Beispiel der Audi e-tron quattro), erhalten keine Förderung. Wichtig ist, dass die geplante Neuanschaffung auf der Liste der förderfähigen E-Autos der BAFA aufgeführt ist. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Steuervorteile
Neben der Umweltprämie profitieren Halter auch bei der erstmaligen Zulassung ihres batterieelektischen Fahrzeugs bis zum 31.12.2020 – für sie entfällt für 10 Jahre die Zahlung der KfZ-Steuer. Bei einem Halterwechsel innerhalb der 10 Jahre wird die Steuerbefreiung auf den verbleibenden Zeitraum übertragen. Hybridfahrzeuge erhalten allerdings keine Steuerentlastung.
Sie fahren einen Dienstwagen? Seit 2019 müssen für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge anstatt der 1-Prozent-Regelung nur 0,5 Prozent pauschal vom Listenpreis versteuert werden. Darüber hinaus hat der Bund entschieden, dass das Laden beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Weitere Fördermöglichkeiten
Die KfW-Bank bietet ein Förderprogramm, bei dem Ladestationen aktiv bezuschusst werden. Vorab vor dem Fördervorhaben muss ein Energieberater die Förderfähigkeit bescheinigen, danach werden 10 bis 30 Prozent der Baukosten, inklusive Wallbox, durch die KfW finanziert.
Wer sein E-Auto mit akustischen Warnsystem (AVAS) kauft oder nachrüstet, erhält 100 Euro Bonus seit dem 1. Juli 2019.
Die Thüringer Aufbaubank bietet mit dem Förderprogramm „E-Mobil Invest“ gemeinützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und auch Wohnungsbaugenosschaften ein weiteres Programm, welches den Einstieg in die Elektromobilität mit bis zu 385.000 Euro jährlich fördert.
Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung der verschiedenen Förderprogramme.