Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Familie & Beruf

Wahlfreiheit zwischen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 34 oder 30 Wochenstunden

Kosten für Kindertagesstätte für ein Kind werden vom Betrieb übernommen

Es gilt eine Gleitzeitregelung ohne Kernarbeitszeit.

Überstunden können in Freizeitausgleich umgewandelt werden

Übernahme gesundheitsfördernder Maßnahmen bis 300 Euro pro Jahr für alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter