Grund- und Ersatzversorgung
Preisblatt für alle Haushaltskunden ab 01.06.2022

Ab 01.06.2022 gelten wieder einheitliche Preise für alle Haushaltkunden für die Grund- und Ersatzversorgung. Eine Trennung in Neukunden und Bestandskunden gibt es hier dann nicht mehr. Haushaltskunden sind alle Endverbraucher, die aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz versorgt werden und die ihre Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (Privatkunden) oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh nutzen.
Preisblatt für Nicht-Haushaltskunden

Sie beziehen Ihre Energie aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und verbrauchen mehr als 10.000 kWh und bis zu 1.500.000 kWh Gas bzw. 100.000 kWh Strom pro Jahr? Dann finden Sie alle Preisinformationen in unserer Geschäftskundenrubrik.
Was bedeutet Ersatzversorgung?
Zahlt ein Energielieferant beispielsweise die Netzentgelte nicht wie vereinbart an den Netzbetreiber, die Vertragsumstellung bei einem Lieferantenwechsel verzögert sich oder der Lieferant meldet gar die Insolvenz an, kann ein Haushaltskunde in die Ersatzversorgung fallen.
Zuständig für die Ersatzversorgung in Eisenberg ist der örtliche Grundversorger, also der Energieversorger, welcher die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. In der Stadt 07607 Eisenberg (inklusive Kursdorf) ist das die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.
Damit es zu keiner Versorgungsunterbrechung (Sperrung) kommt, wird die Energielieferung über das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz also grundsätzlich mit der sogenannten Ersatzversorgung gesichert. Der Ersatzversorger übernimmt somit auf jeden Fall nahtlos die Belieferung mit Strom oder Gas an die betroffenen Haushaltkunden.
Werden Sie aus dem Mitteldruck- oder Mittelspannungsnetz oder aus dem Hochdrucknetz versorgt oder übersteigt Ihr Stromverbrauch die Grenze von 100.000 kWh/Jahr oder der Gasverbrauch die Grenze von 1.500.000 kWh/a dann sieht das Energiewirtschaftsgesetz keine Ersatzversorgungspflicht des jeweiligen Grundversorgers im Netzgebiet vor. Gern prüfen wir in diesem Fall die Möglichkeit einer Versorgung über einen individuellen Liefervertrag durch die Stadtwerke Eisenberg. Bitte bedenken Sie, dass die Prüfung und eine mögliche Vertragsabwicklung hier einige Zeit Vorlauf benötigen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf hierzu direkt an unsere Geschäftsführerin Frau Pohl unter Telefon 036691 666-20.
Was passiert, wenn ich als Haushaltskunde von der Ersatzversorgung betroffen bin?
Sie erhalten von uns als Grundversorger schriftlich eine Mitteilung über Beginn und Ende der Ersatzversorgung. Es ist kein Vertragsabschluss nötig bei der Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal 3 Monate und es gilt keine Kündigungsfrist. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung zu beauftragen. Sobald Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, endet die Ersatzversorgung. Wichtig: Spätestens nach Ablauf der 3 Monate Ersatzversorgung müssen Sie einen neuen Energieliefervertrag abgeschlossen haben.
Gesetzliche Grundlage: §38 EnWG, §3 StromGVV, §3 Gas GVV