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Mitteilung

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Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrags

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie verändert sich der Ablauf des Stromanbieterwechsels: Ab dem 6. Juni 2025 können Kundinnen und Kunden ihren Stromanbieter werktäglich innerhalb von nur 24 Stunden wechseln. Die jeweilige Vertragsbindung muss jedoch weiterhin beachtet werden.  

 Diese beschleunigte Abwicklung bringt folgende Änderungen für alle Sparten mit sich:

  • Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr zulässig.
  • Der frühestmögliche Wechseltermin liegt immer mindestens einen Werktag in der Zukunft – auch bei Ein- und Auszügen.
  • Mieterwechsel müssen daher zwingend vor dem gewünschten Stichtag gemeldet werden. Der Zählerstand kann wie gewohnt nachgereicht werden.
  • Verspätete Mieterabmeldungen können nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden.

Wichtiger Hinweis zur Umstellungsphase:

Zur Umsetzung der neuen Vorgaben führen wir umfangreiche IT-Anpassungen durch. Daher gilt bereits ab dem 15. Mai 2025 eine Übergangsfrist: Änderungen wie An-, Ab- oder Ummeldungen – z. B. bei einem Umzug – sind bis zum 10. Juni 2025 nicht möglich. Sie müssen daher spätestens bis zum 15. Mai 2025 gemeldet werden.

Ab Juni entfällt die Möglichkeit, den Wechselzeitpunkt rückwirkend festzulegen. Um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. Wir empfehlen Ihnen, uns bei anstehenden Änderungen mindestens zwei Wochen vorab zu informieren.