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Mitteilung

Wir setzen die Preisbremse im April um

Liebe Kundeninnen, liebe Kunden,
seit Januar 2023 gelten die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen. Vor dem Hintergrund der hohen technischen Komplexität konnte der Entlastungsbetrag leider noch nicht in Ihren März-Abschlägen berücksichtigt werden. Daher mussten wir bei allen Kunden am 10 . März – wie gewohnt - den bisherigen Abschlag berechnen.


Bis Ende März erhalten Sie ihr individuelles Anschreiben zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme per Post. Im Rahmen der nächsten Abschlagszahlung am 11. April wird dann der neue reduzierte Abschlag mit dem berechneten Entlastungsbetrag fällig. Dieser wird Ihnen vorab in dem Schreiben mitgeteilt. Selbstverständlich verrechnen wir den Entlastungsbetrag, auch rückwirkend für Januar, Februar und März dann entsprechend individuell je Kunde im April.


Unserem Geschäftsführer Jan Fuhrberg-Baumann ist es noch einmal wichtig zu betonen: „Alle Kunden werden die Entlastungen erhalten, die ihnen zustehen. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern. Wir geben alles, um die Preisbremsen schnellstmöglich, aber auch vollständig, umzusetzen. Unseren Kunden raten wir, trotz der durch die gesetzlichen Energiepreisbremsen abgemilderten Kostensprünge, im Alltag bewusster nach Einsparpotenzialen Ausschau zu halten.“


Die Preisbremsen laufen bis zum 31.12.2023 und können von der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der aktuelle Vertragspreis.