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Mitteilung

Neue Strom- und Gaspreise ab 01.09.2022

Wir möchten unsere Kunden weiter sicher mit Energie versorgen. Die massiv gestiegenen Marktpreise aufgrund des Krieges in der Ukraine führen auch bei uns zu steigenden Beschaffungskosten. Es ist daher notwendig, dass wir die Absatzpreise für Strom und Gas an die aktuellen Gegebenheiten anpassen.

Für unsere Eisenberger Kunden in den Tarifen STADT-GAS und LAND-GAS erhöht sich der Arbeitspreis für Gas um 3,57 Ct/kWh brutto ab 01.09.2022. Das entspricht bei einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr zusätzliche Heizkosten von 714 €/Jahr.

Ab dem 01.09.2022 erhöhen sich ebenfalls die Strompreise für alle Kunden in den Tarifen STADT-STROM, LAND-STROM, HEIZ- & LADE-STROM und STROM zum ½-PREIS. In Eisenberg sind dies 2,11 Ct/kWh brutto im Arbeitspreis gegenüber den zuletzt veröffentlichten Preisen vom 01.01.2022. Bei 3.000 kWh Stromverbrauch im Jahr bedeutet dies eine Verteuerung der Stromkosten um 63 €/Jahr.

Wir informieren unsere Kunden im Laufe dieser Woche (KW29) schriftlich über ihre Preisanpassung.

Die in den Festpreistarifen gebundenen Kunden sind von der Preiserhöhung nicht betroffen. Eine Preisanpassung für diese Kundengruppe kann nach den Regelungen des neuen Energiesicherungsgesetztes allerdings zukünftig nicht mehr ausgeschlossen werden. Dieses Gesetz sieht, wenn auch unter strengen Voraussetzungen, außerordentliche Preisanpassungsrechte vor.

Wir raten unseren Kunden dazu den Gasverbrauch in der nächsten Heizperiode, so weit wie möglich, zu reduzieren.

Die Abschläge für Gas werden wir ab September erhöhen. Unsere Kunden erhalten dazu im August ein gesondertes Schreiben, in dem ihnen der neue Abschlag für Gas ab 10.09.2022 mitgeteilt wird. Die Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig. Dieser wird von unserem Abrechnungssystem zum Stichtag automatisch ermittelt. Die aktuellen Temperaturentwicklungen werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Auch die Senkung der Erneuerbaren Energie Umlage (EEG-Umlage) seit Juli 2022 berücksichtigen wir bei der nächsten Jahresabrechnung automatisch. Eine Anpassung der Abschläge für Strom ist daher bis zum Jahresende nicht notwendig.

Sollten Sie uns doch den Zählerstand zum 01.09. mitteilen wollen, dann nutzen Sie dazu bitte die Funktion „Zählerstandsmeldung“ auf unserer Internetseite. Hier können Sie diesen schnell und einfach an uns übermitteln. Auch in unserem Kundenportal können Sie dies bequem erledigen.