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Mitteilung

Ab 01.07.2022 sinkt die EEG-Umlage und der Strompreis für alle Kunden

Zum 01.07.2022 sinkt die EEG-Umlage auf Beschluss der Bundesregierung auf Null. Mit dieser Umlage sind bisher die Kosten für das Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Förderung von Wind- und Sonnenstrom gedeckt worden. Um Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, wird der EEG-Beitrag also nicht mehr erhoben. Was das konkret bedeutet, erklären wir Ihnen mit unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wie regeln die Stadtwerke Eisenberg die Absenkung der Umlage?

Wir werden die in Ihrem Preis enthaltene EEG-Umlage entsprechend der gesetzlichen Regelung um 3,723 Cent/kWh zuzüglich Umsatzsteuer reduzieren und dies in der nächsten Jahresrechnung ausweisen. Bei einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr bedeutet dies für die zweite Jahreshälfte eine Ersparnis von rund 67 €.

Müssen Stromkundinnen und –kunden etwas tun?

Nein. Der Preis wird automatisch gesenkt. Auch das Ablesen des Verbrauchs entfällt. Wir teilen den von Ihnen genutzten Strom anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zum Stichtag auf. In der nächsten Jahresrechnung werden wir die Verbrauchsmengen mit der jeweiligen EEG-Umlage getrennt aufführen.

Profitiere ich als Festpreiskunde mit Preis-Stopp-Garantie bis 31.12.2022 auch von der Senkung?

Ja. Wir reduzieren die Arbeitspreise in allen Stromtarifen ab 01.07.2022 automatisch.

Bleiben die Preise der Stadtwerke Eisenberg im laufenden Jahr stabil?

Das können wir leider nicht versprechen. Der Russland-Ukraine-Konflikt könnte in den kommenden Monaten Auswirkungen auch auf unsere Einkaufskonditionen und damit auf Ihre Strom- und Gaspreise haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb vorsorglich Ihre aktuelle Abschlagshöhe für Strom vorerst konstant zu belassen.